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Modul 20: Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung Berufskraftfahrer (m,w,d)

TQ 3: Personen befördern 

Unser Bildungsprodukt richtet sich an interessierte geringqualifizierte Kunden, die zukünftig eine Tätigkeit in der Güter- oder Personenbeförderung anstreben und die Voraussetzungen erfüllen. Die aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden TQ-Inhalte, sollen die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicherstellen und über den externen Weg den nachträglichen Erwerb des Berufsabschlusses zum/zur Berufskraftfahrer/-in mit IHK-Abschlussprüfung erzielen. Die Geringqualifizierten erwerben die notwendigen Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten und werden am Ende des Ausbildungsbausteines bei der IHK zur Kompetenzfeststellung angemeldet. 

Qualifizierungsdauer: 6 Monate 

Unterrichtszeiten: Montag – Freitag

Unterrichtsdauer: 08:00 Uhr – 16:30 Uhr 

Voraussetzungen: 

  • Mindestalter 25 Jahre, Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B länger als 2 Jahre
  • Keine wesentlichen Einträge im FAER (Fahreignungsregister), persönliche und gesundheitliche Eignung
  • Keinen Berufsabschluss oder veralteter Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeit
  • Arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Weiterbildungsinteressierte
  • Geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive, Sprachniveau mind. Stufe B2, berufliche Flexibilität und Mobilität
  • Verbindliche Aufnahme nach Vorlage eines Bildungsgutscheines 

Inhalte/Teilprozesse:

  • Omnibus für die Abfahrt vorbereiten, Personenbeförderung durchführen
  • Fahrgäste betreuen, Fahrstörungen und Mängel im Personenverkehr erkennen und beheben
  • Betriebliche Lernphase (Praktikum)
  • IHK-Prüfung (Kompetenzfeststellung)           

Berechtigungen: Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG bzw. für Teilnehmer mit spezifischen Vorbedingungen nach § 5, Erwerb Fahrerlaubnisklasse D/DE (Führerscheinausbildung)

Abschluss: Kompetenzfeststellung, Trägerzertifikat, IHK-Zertifikat

 

Die Überprüfung der Förderungsvoraussetzungen sowie die Bewilligung der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen über Ihren zuständigen Leistungsträger.

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