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Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE

Beschreibung:

Fahrzeugkombinationen – die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzung:

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

Mindestalter:

  • 21 Jahre,
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 1, Nr. 1 des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
  • oder während bzw. nach Abschluss einer Berufsausbildung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen: Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (m, w, d)
  • oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  •  einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Einschluss der Klassen: 

BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist

Wichtiges:

Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE ist zusätzlich zum Führerschein seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsausweis erforderlich. Dieser dient als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation und gibt Auskunft über die Gültigkeit und das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95. 

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