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Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzung: 

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 2 des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz),
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 1, Nr. 1 des BKrFQG oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 des BKrFQG im Linienverkehr bis 50 Kilometer,
  • 20 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen: Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (m, w, d) oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, im dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
  • 18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 Kilometer.

Einschluss der Klassen: D1

Wichtiges:

Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE ist zusätzlich zum Führerschein seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsausweis erforderlich. Dieser dient als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation und gibt Auskunft über die Gültigkeit und das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95.

 

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