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Modul 19: Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung Berufskraftfahrer (m,w,d)

TQ 1: Güter befördern

Unser Bildungsprodukt richtet sich an interessierte geringqualifizierte Kunden, die zukünftig eine Tätigkeit in der Güter- oder Personenbeförderung anstreben und die Voraussetzungen erfüllen. Die aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden TQ-Inhalte, sollen die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicherstellen und über den externen Weg den nachträglichen Erwerb des Berufsabschlusses zum/zur Berufskraftfahrer/-in mit IHK-Abschlussprüfung erzielen. Die Geringqualifizierten erwerben die notwendigen Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten und werden am Ende des Ausbildungsbausteines bei der IHK zur Kompetenzfeststellung angemeldet. 

Qualifizierungsdauer: 6 Monate

Unterrichtszeiten: Montag – Freitag

Unterrichtsdauer: 08:00 Uhr – 16:30 Uhr 

Voraussetzungen: 

  • Mindestalter 25 Jahre, Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Keine wesentlichen Einträge im FAER (Fahreignungsregister), persönliche und gesundheitliche Eignung
  • Keinen Berufsabschluss oder veralteter Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeit
  • Arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Weiterbildungsinteressierte
  • Geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive, Sprachniveau mind. Stufe B2, berufliche Flexibilität und Mobilität
  • Verbindliche Aufnahme nach Vorlage eines Bildungsgutscheines 

Inhalte/Teilprozesse:

  • Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung, Abfahrtskontrolle am LKW, 
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr, Ablieferung und Übergabe des Transportguts
  • Identifizierung und Behebung von Fahrstörungen und Mängeln im Güterverkehr
  • Betriebliche Lernphase (Praktikum)
  • IHK-Prüfung (Kompetenzfeststellung)

Berechtigungen: Erwerb Fahrerlaubnisklasse C/CE (Führerscheinausbildung), beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG, Ausbildung an Flurförderzeugen nach BGG 925 (Gabelstaplerschein), Ladungssicherungsschulung nach der Norm VDI 2700 a, ADR-Bescheinigung Stück- und Schüttgut (Klassen 2-6, 8) gem. Kap. 8.2 ADR

Abschluss: Kompetenzfeststellung, Trägerzertifikat, IHK-Zertifikat 

 

Die Überprüfung der Förderungsvoraussetzungen sowie die Bewilligung der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen über Ihren zuständigen Leistungsträger.

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