Rheinhorststraße 3, 67071 Ludwigshafen
Mundenheimer Straße 248, 67061 Ludwigshafen

MENU

Erwerb der Fahrerlaubnisklassen L, T

Führerscheinausbildung Klasse L (mit dem eigenen Fahrzeug)

Beschreibung:

Zugmaschinen – die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre

Einschluss der Klassen: Keine


Führerscheinausbildung Klasse T (mit dem eigenen Fahrzeug)

Beschreibung:

Zugmaschinen – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzung: Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Einschluss der Klassen: M, L

Copyright 2024 © fsp-ludwigshafen.de Webdesign by dh-creative-webdesign.de